Spanien hat im vergangenen Jahr 1471 straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen. Diese Zahlen teilte das Innenministerium mit. Dem Land verwiesen werden Ausländer, die aus einem Nicht-EU-Land stammen. Vorraussetzungen für eine Ausweisung sind laut spanischem Gesetz straffällig gewordenen Ausländern deren Verurteilung bei höchstens sechs Jahren liegt. Weiter darf der Richter nicht ausdrücklich darauf bestehen, dass die Strafe in Spanien verbüßt werden soll..
Quelle: Radio Megawelle
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Mittwoch, 13. Februar 2008
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