Donnerstag, 13. Januar 2011

Kanaren:

Die kanarische Steuerbehörde gab bekannt, dass im Jahr 2010 mehr als 60.000 Anträge eingingen, in denen die Steuerzahler baten, Ihre Steuerschulden zu verschieben. Es gibt hier zwei verschiedene Arten. Es wird unterschieden zwischen Schulden bis 18.000 Euro, hier benötigt der Schuldner keine persönliche Garantie, über 18.000 Euro muss der Schuldner eine Bürgschaft oder Hypothek hinterlegen