Freitag, 3. April 2009

Arbeitslose müssen neue Krankenkassenkarte beantragen

In Spanien versicherte, arbeitslose Bürger müssen aufgrund einer Gesetzesänderung eine neue Chipkarte beantragen damit ihr Versicherungsschutz in der staatlichen Krankenkasse weiterhin gewährleistet ist. Das neue spanienweite Gesetz gilt seit 2 Wochen und betrifft die Arbeitslosen, deren Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld seit mehr als 90 Tagen ausgelaufen ist. Die neue Regelung sieht vor, dass diese Personen über einen Familienangehörigen versichert werden. Da das neue Gesetz bisher so gut wie spurlos an den betroffenen Bürgern vorbei gegangen sei, will die Kanarische Regierung in Form einer speziellen Campagne gezielt auf die neue Gesetzeslage aufmerksam machen. Auch unter der Telefonnummer 012 können sich Betroffene ab sofort über Detaills informieren.
Quelle: Radio Megawelle